Kurabgabe (Gebühren ab 1.1.2011)
Die Kurabgabe ist ein Beitrag zur Herstellung und Unterhaltung der gemeindlichen Kureinrichtungen. Sie ist in den angegebenen Inklusivpreisen enthalten. Die Kurabgabe wird vom ersten Tag an erhoben. Die Kurabgabe wird im Auftrag der Gemeinde vom Gastgeber einbehalten.
Zur pünktlichen Gästeanmeldung innerhalb 24 Stunden ist sowohl der Gast, als auch der Gastgeber verpflichtet. Die Anmeldung ist außerdem bei Postzustellungen und dringenden Nachrichtenübermittlungen sehr wichtig.
Der Kurbeitrag wird nach der Zahl der Übernachtungen berechnet. Der Kurbeitrag wird ganzjährig erhoben.
Der Kurbeitrag beträgt je Übernachtung für Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres € 2,00.
Kinder ab 6 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres € 1,00.
Seminarteilnehmer und Geschäftsreisende € 1,00.
Beitragspflicht Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Kurgebiet des Marktes aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben, und denen die Möglichkeit zur
Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird, sind verpflichtet einen Kurbeitrag zu entrichten.
Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang Einrichtungen tatsächlich in Anspruch genommen werden. Kurgebiet ist das Gemeindegebiet.
Befreiung vom Kurbeitrag. Vom Kurbeitrag werden Schwerbeschädigte (100 %), die im Ausweis mit dem Zusatz "aG",
"BI" und "H" vermerkt sind, befreit. Ebenso wird die Begleitperson befreit, wenn dies auf dem Schwerbeschädigtenausweis vermerkt ist.